Auswahlverfahren

Das Auswahlgremium des LUX-Publikumsfilmpreises setzt sich aus europäischen Filmschaffenden zusammen. Aus einem umfangreichen Pool förderfähiger Filme wählen sie insgesamt fünf für den LUX-Publikumsfilmpreis aus. Jedes Mitglied kann zwei Filme für die Nominierung vorschlagen. Das Gremium tritt jedes Jahr im Juni zu einer zweitägigen Sitzung in Brüssel zusammen.

Kriterien für Wettbewerbsfilme 

Um für den LUX-Publikumsfilmpreis infrage zu kommen, müssen Filme verschiedene Kriterien erfüllen.

Allgemeines:

  • Auszeichnung oder erhebliche Beachtung bei einem großen Festival
  • Verkauf der Rechte oder Kinostart in mindestens fünf Mitgliedstaaten (bei Filmen des Filmfestivals von Cannes reicht der Verkauf der Rechte in mindestens einem EU-Mitgliedstaat)
  • Erste offizielle öffentliche Vorführung bei einem Festival, in einem Kino oder online zwischen dem 1. Juli des Vorjahres und Ende Mai des laufenden Jahres

Themen:

  • zeigt die Vielfalt der in der EU intensiv diskutierten Themen, sowie die Werte der EU, und fördert den Austausch zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Bevölkerung der EU über Themen, die Auswirkungen auf den Alltag in der EU sowie ihre Zukunft haben 
  • stellt Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion auf gelungene Weise in Themen und Figuren dar
  • veranschaulicht soweit möglich Themen, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen
  • zugänglich für ein breites und vielfältiges europäisches Publikum, einschließlich junger Menschen 
  • zu Vielfalt in Stimmung und Genre wird ermutigt

Produktionsort:

Produktion oder Koproduktion der Filme in Staaten, die Teil des Aktionsbereichs MEDIA des Programms „Kreatives Europa“ sind (EU-Staaten, Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Kosovo, Moldau, Montenegro, Norwegen, Nordmazedonien, Serbien und Ukraine)

Genres:

Spielfilm, Animationsfilm oder Dokumentarfilm.

Länge:

Mindestens 60 Minuten. Die Filme sollten möglichst nicht länger als 120 Minuten sein.